"Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt"
- 8. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, § 12
"Die [...] Maßnahmen werden bis zum 20.12.2020 bundesweit verlängert. Die aufgrund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe &
Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen."
- Videokonferenz der Bundeskanzlerin, Regierungschefinnen & Regierungschefs, 25.11.2020
Demnach kann ich weiterhin keine Termine vergeben - ich hoffe
auf Ihr Verständnis.
Noch Fragen - oder zur Terminvereinbarung: